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Dachschaden Mehrzweckhalle
Wir fordern Klarheit

Wallertheim, 21.08.2010


Inzwischen liegen die Prüfergebnisse über die Schäden an der Mehrzweckhalle vor. Demnach sind die Schäden am Dachgebälk durch "konstruktiv sehr ungünstige Anschlussparameter" verursacht. Auf gut deutsch: Es ist eine mangelhafte Konstruktion für die es Verantwortliche gibt. Es sind Baumängel.

Die Haftungsfrage bleibt schwierig: So ist der verantwortliche Statiker inzwischen verstorben, die Holzbaufirma existiert nicht mehr. Außerdem wurden u.a. für Baumängel die Verjährungsfristen geändert. Seit 1.1.2002 gilt für Baumängel nur noch eine fünfjährige Verjährungsfrist, allerdings beginnend erst "... zum Ende des Jahres, 
- in dem der Anspruch entstanden ist, 
- der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und von der Person des Schuldners Kenntnis hat".
Auch die gesamtschuldnerische Haftung des "bauleitenden Architekten" ist schwierig, wenn es um Sonderbereiche geht.

Der Gemeinderat hat in nichtöffentlicher Sitzung nach intensiven Diskussionen beschlossen mittels Rechtsanwalt klären zu lassen, wer ggf. regresspflichtig sein könnte und welche Chancen Regressforderungen haben könnten.

Wir werden alles tun, um finanziellen Schaden von der Gemeinde abzuwenden und darauf achten, dass Klarheit über die Verantwortlichkeiten soweit möglich hergestellt wird.

Hier können Sie das Prüfgutachten einsehen: Prüfgutachten

Informationen über die Verjährungsfristen: Information Verjährungsfristen

Fraktion Bunte Liste
im Gemeinderat Wallertheim