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Dachschaden
Mehrzweckhalle
Wir fordern Klarheit
Wallertheim, 21.08.2010
Inzwischen liegen die Prüfergebnisse über die Schäden an der
Mehrzweckhalle vor. Demnach sind die Schäden am Dachgebälk durch
"konstruktiv sehr ungünstige Anschlussparameter"
verursacht. Auf gut deutsch: Es ist eine mangelhafte Konstruktion für
die es Verantwortliche gibt. Es sind Baumängel.
Die
Haftungsfrage bleibt schwierig: So ist der verantwortliche Statiker
inzwischen verstorben, die Holzbaufirma existiert nicht mehr.
Außerdem wurden u.a. für Baumängel die Verjährungsfristen
geändert. Seit 1.1.2002 gilt für Baumängel nur noch eine
fünfjährige Verjährungsfrist, allerdings beginnend erst "...
zum Ende des Jahres,
- in dem der Anspruch entstanden ist,
- der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und von der
Person des Schuldners Kenntnis hat". Auch
die gesamtschuldnerische Haftung des "bauleitenden
Architekten" ist schwierig, wenn es um Sonderbereiche geht. Der
Gemeinderat hat in nichtöffentlicher Sitzung nach intensiven
Diskussionen beschlossen mittels Rechtsanwalt klären zu lassen, wer
ggf. regresspflichtig sein könnte und welche Chancen
Regressforderungen haben könnten. Wir
werden alles tun, um finanziellen Schaden von der Gemeinde abzuwenden
und darauf achten, dass Klarheit über die Verantwortlichkeiten soweit
möglich hergestellt wird. Hier
können Sie das Prüfgutachten einsehen: Prüfgutachten Informationen
über die Verjährungsfristen: Information
Verjährungsfristen
Fraktion Bunte Liste
im Gemeinderat Wallertheim
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