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Gemeinderat
Wallertheim 20.03.06
das sagt die
Allgemeine Zeitung dazu (Download
PDF, 329 KB)
Gemeinderat:
Anträge der Bunten Liste verhindert.
Für die Gemeinderatssitzung am 20.03.06
wurden zwei Anträge der Bunten
Liste nicht auf die Tagesordnung aufgenommen. Wir haben uns im Vorfeld
der Gemeinderatssitzung um Klärung bemüht, leider war man seitens
der Verwaltung zu konstruktiven Lösungen nicht bereit. Dabei ist die Rechtslage
eindeutig: Anträge, die wir als Fraktion
fristgemäß stellen, müssen in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Die Rechtsgrundlage ist u.a. im §35 der Gemeindeordnung unzweifelhaft
beschrieben. ´
Es waren wichtige Anträge,
die verhindert wurden:
-
Mit einem Antrag zur
Dorferneuerung wollten wir dem Thema neuen Schwung geben. Das
Thema Dorferneuerung wurde 2004 - nach der Kommunalwahl - von
allen Parteien auf Initiative von Bunte Liste und CDU ins Leben
gerufen. Seit einem kurzen Zwischenhoch im Sommer 2005 schlummert das
Thema auf Betreiben der Wallertheimer großen Koalition und des
Ortsbürgermeister. Natürlich ist die Gemeinde angesichts enger
Haushaltslage in ihrem Aktionsspielraum beschränkt. Das ändert
aber nichts daran, dass man sich mit der Zukunft der eigene
Gemeinde beschäftigen muss. Denn das ist sicher: Die Zukunft
kommt, oftmals schneller als erwartet.
.
-
Mit einem Antrag zum
Thema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wollten wir die
Wallertheimer Kommunalpolitik stärker für die Öffentlichkeit
präsent machen, damit Interesse bei der Bevölkerung wecken und
letztendlich auch einen Beitrag gegen Politikverdrossenheit
leisten.
Um unsere Arbeit im
Gemeinderat und für Wallertheim weiter voranzubringen, müssen wir
dafür sorgen, dass geltende Regeln der Zusammenarbeit wieder
eingehalten werden. Da persönliche Gespräche mit dem
Ortsbürgermeister keine Lösung brachten, mussten wir leider - auch auf Anraten übergeordneter Behörden - die
Kommunalaufsicht des Kreises Alzey-Worms
eingeschalten und um entsprechende Klärung bitten.
Unabhängig davon werden
wir weiter für die Zukunftsentwicklung Wallertheims kämpfen, im
Sinne aller Bürgerinnen und Bürger, auch wenn die politischen
Mehrheiten im Gemeinderat für uns schwierig sind.
Wallertheim ist es wert!
Günter Eisold, Cornelia
Bornheimer
für Vorstand und Fraktion Bunte Liste Wallertheim
*)
Erläuterung:
Die Aufgaben der Kommunalaufsicht
Der
Staat beaufsichtigt die Gemeinden, um sicherzustellen, dass die
Verwaltung in Einklang mit dem geltenden Recht geführt wird. Im
Landkreis Alzey-Worms ist zuständige Aufsichtsbehörde die
Kreisverwaltung Alzey-Worms als untere Behörde der allgemeinen
Landesverwaltung. Die Kommunalaufsicht wird ausschließlich im
öffentlichen Interesse, nicht aber im Interesse einzelner
Rechtsträger tätig (Opportunitätsprinzip).
Dies
bedeutet, dass die Kommunalaufsicht jeweils vor ihrem Eingreifen in
Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens die Entscheidung treffen
muss, ob sie ein Tätigwerden überhaupt im öffentlichen Interesse
für notwendig hält. Daraus folgt, dass niemand, ob Bürger,
Ratsmitglied, Bürgermeister oder Gemeinde einen Rechtsanspruch auf
Einschreiten der Kommunalaufsicht besitzt.
Auch
durch Klage Dritter kann ein Einschreiten nicht erzwungen werden.
Gänzlich versagt ist der Kommunalaufsicht ein Tätigwerden zur
Verfolgung bürgerlich-rechtlicher Ansprüche gegen Gemeinden, die im
ordentlichen Rechtsweg zu verfolgen sind. Die Aufgaben der
Kommunalaufsicht umfassen:
-
Beratung
der kommunalen Organe (Bürgermeister, Gemeinderäte) und
Verwaltungen
-
Rechtsaufsicht
über die Gemeinden im Landkreis
-
Prüfung
/ Genehmigung von Haushaltssatzungen, -plänen ,
Wirtschaftsplänen, Krediten, Bürgschaften
-
Prüfung
von Anträgen auf Bundes- oder Landeszuweisungen
-
Bearbeitung
von Überprüfungen der Gemeinden durch Landesrechnungshof u.
Rechnungs-u. Gemeindeprüfungsamt Kommunaler Finanzausgleich
-
Vorbereitung
und Durchführung von Wahlen ( Bundestags-, Landtags-, Kommunal-,
Europa-, Landwirtschaftskammer-, Ausländerbeiratswahlen)
-
Zweckverbands-
und Stiftungsaufsicht (kommunale Stiftungen)
Quelle:
Landkreis Mainz-Bingen
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